• Zuschüsse Freizeit

    Mehrtägige Freizeitmaßnahmen

    Du willst mit deiner Jugendgruppe oder ähnlichem über ein paar Tage wegfahren, um gemeinsam was zu erleben oder euch besser kennen zu lernen und sucht nach Möglichkeiten den Teilnahmebeitrag so günstig wie möglich zu halten, dann bist du hier richtig.

    Der Stadtjugendring fördert Freizeitmaßnahmen seiner Mitglieder, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

    Zweck:

    • sinnvolle Freizeitgestaltung
    • Gemeinschaftserlebnisse
    • Stärkung des Gruppenzusammenhalts etc. 

    Dies können sein:

    Fahrten oder Zeltlager oder Erlebniswochenenden oder ....

    Wichtige Kriterien dabei sind:

    • mindestens 1 Übernachtungen
    • Teilnehmende zwischen 6 - 26 Jahre
    • maximal 15 Übernachtungen
    • mindestens 5 Teilnehmende
    • abgemessener Betreuerschlüssel (mindestens 1:8)

    Nicht gefördert werden:

    Trainingstage, Veranstaltungen mit Schwerpunkt auf verbandsinterne Wettkämpfe, Sitzungen, Klausuren, Bildungsmaßnahmen, Aktionen mit Schwerpunkt auf Erwerb bzw. Genuss von Konsumgütern, Demonstrationen und dergleichen

    Mit so viel Zuschuss könnt ihr rechnen:

    ab. 01. Januar 2023

    • 8,00 € statt pro Übernachtung für Personen mit Wohnort in der Stadt oder im Landkreis Rosenheim
    • Doppelter Zuschuss für Peronen mit Juleica
    • höchstens jedoch 2500,- € pro Maßnahme
    • max. 10% der Teilnehmenden aus den Nachbarlandkreisen (Traunstein, Ebersberg, Miesbach, Mühldorf) können bezuschusst werden

    Dazu müsst ihr folgendes machen:

    • Teilnahmeliste mit PLZ und Wohnort ausfüllen
    • Zuschussantrag  Freizeitmaßnahmen ausfüllen
    • spätestens nach 8 Wochen zusammen mit der Ausschreibung und einer Kurzbeschreibung der Maßnahme an uns schicken

    Eintägige Freizeitmaßnahmen

    Du willst mit deiner Jugendgruppe oder ähnlichem eine eintägige Aktion machen, um gemeinsam was zu erleben oder euch besser kennen zu lernen und sucht nach Möglichkeiten den Teilnahmebeitrag so günstig wie möglich zu halten, dann bist du hier richtig.

    Der Stadtjugendring fördert eintägige Freizeitmaßnahmen seiner Mitglieder, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

    Zweck:

    • sinnvolle Freizeitgestaltung
    • Gemeinschaftserlebnisse
    • Stärkung des Gruppenzusammenhalts etc. 

    Dies können sein:

    Ausflüge, Wanderungen, erlebnisspädagogische Aktionen oder...

    Wichtig Kriterien dabei sind:

    • mindestens 6 Stunden Programm
    • Teilnehmende zwischen 6- 26 Jahre
    • mindestens 5 Teilnehmer
    • angemessener Betreuerschlüssel (mindestens 1:8)

    Nicht gefördert werden:

    Trainingstage, Veranstaltungen mit Schwerpunkt auf verbandsinterne Wettkämpfe, Sitzungen, Klausuren, Bildungsmaßnahmen, Aktionen mit Schwerpunkt auf Erwerb bzw. Genuss von Konsumgütern, Demonstrationen und dergleichen

    Mit soviel Zuschuss könnt ihr rechnen:

    Ab 01. Januar 2023

     

    • 5,00 statt pro Tag für Personen mit Wohnort in der Stadt oder im Lankreis Rosenheim
    • Doppelter Zuschuss für Peronen mit Juleica
    • höchstens jedoch 400,- € pro Maßnahme (für die Teilnehmer aus dem Stadtgebiet; für Teilnehmer aus dem Landkreis gibt es kein Förderhöchstgrenze)
    • max. 10% der Teilnehmenden aus den Nachbarlandkreisen (Traunstein, Ebersberg, Miesbach, Mühldorf) können bezuschusst werden

     

    Dazu müsst ihr folgendes machen:

    • Teilnahmeliste mit PLZ und Wohnort ausfüllen
    • Zuschussantrag Freizeitmaßnahmen ausfüllen
    • spätestens nach 8 Wochen zusammen mit der Ausschreibung und einer Kurzbeschreibung der Maßnahme an uns schicken

    Kontakt

    Stadtjugendring Rosenheim
    Rathausstraße 26
    83022 Rosenheim
    Telefon 08031 94138-0
    info@stadtjugendring.de