• Förderung Geräte & Materialien

    Förderung von Geräten und Materialien

    Um vernünftig im Sinne der Jugendarbeit agieren zu können braucht ihr verschiedenste Materialen, Geräte, Bücher etc. und sucht nach finanzieller Unterstützung, dann seid ihr hier richtig.

    Der Stadtjugendring fördert die Anschaffung bzw. den Entleih von Materialien und Geräten für die Jugendarbeit seiner Mitglieder, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

     

    Förderzweck:

    • Den Jugendlichen und Gruppenleiter:innen sollen geeignete Materialien und Hilfsmittel für die pädagogischen Aufgaben in der Jugendarbeit zur Verfügung sehen.
    • Dabei soll auf eine umweltverträgliche Herstellung der Produkte,
    • sachgemäßen Gebrauch und
    • sachgemäße Entsorgung geachtet werden

     

    Dies können Produkte und Materialien sein, wie z. B.:

    • Fachliteratur für die Jugendarbeit (Spielebücher, Liederbücher, etc.)
    • Bastelwerkzeug (Scheren, Zangen, etc.)
    • Kleinsportgeräte (Bälle, Sportnetze, Tischtennisplatte, etc.)
    • Technische Geräte (CD/ MP3 Player, Beamer, Laptop, etc.)
    • Spielmaterialien (Brettspiele, Rollenspielkarten, Spielkonsolen etc.)
    • Musikinstrumente für die Gruppenarbeit (Gitarren, Trommeln, etc.)
    • Gruppenzelte
    • Lagerzubehör
    • Leihgebühren für oben genannt Dinge, soweit sie nicht vom SJR entliehen werden konnten.

     

    Wichtig Kriterien dabei sind:

    • Nutzung ausschließlich zum Zweck der Jugendarbeit
    • Übergang in den Besitz der Jugendgruppe bzw. Jugendabteilung
    • Rückzahlung des Zuschusses, falls Anschaffung innerhalb der ersten 5 Jahre anderen Zwecken außer der Jugendarbeit zugeführt werden.

     

    Nicht gefördert werden:

    • Anschaffungen die überwiegend dem Verbandszweck dienen  
      Als Beispiel: Die Fußballjugend, könnte eine Zuschuss für eine Kletterausrüstung bekommen, aber nicht für Fußbälle oder Netze, während die Alpenvereinsjugend einen Zuschuss für Fußball erhalten würde, aber nicht für eine Kletterausrüstung
    • Geräte / Materialien zur kommerziellen Nutzung
    • Büromaterialien (wie z. B. Druckerpatronen, Kopierpapier, etc.)
    • Geräte, die aus anderen Mittel bereits bezuschusst wurden
    • Arbeits- und Hilfsmittel für den persönlichen Gebrauch
    • Digitale Spiele, die nicht der Altersfreigabe der Zielgruppe entsprechen oder nicht im Sinne eines pädagogischen Ermessens liegen

     

    Mit so viel Zuschuss könnt ihr rechnen:

    • bis zu 30 % der Anschaffungskosten bzw. Leihgebühren
    • jährliche Höchstgrenze beträgt 1500,- € pro Mitgliedsverband

     

    Dazu müsst ihr folgendes machen:

    • Sammelantrag einmal oder zweimal jährlich beim SJR einreichen
    • Beschreibung hinzufügen
    • Kopien der Rechnungen beilegen
    • Stichtag ist jeweils der 31.3. bzw. 31.10. 
      (später eingehende Anträge werden erst zum nächsten Stichtag ausbezahlt)

    Kontakt

    Stadtjugendring Rosenheim
    Rathausstraße 26
    83022 Rosenheim
    Telefon 08031 94138-0
    info@stadtjugendring.de.