Zuschuss Projekte / Jugendkultur

Projektarbeit

Du hast im Bereich Jugendarbeit eine neue Idee oder möchtest mal mit deiner Jugendgemeinschaft  was machen, was für euch ganz was Neues ist und bist auf der Suche, wie sowas finanziell untersützt werden kann, dann bist hier genau richtig.

Der Stadtjugendring fördert Projektarbeit seiner Mitglieder, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

Förderzweck:

  • Neue Wege in der Jugendarbeit erschließen
  • Aktionen, die über herkömmliche Formen und Inhalte hinaus gehen
  • Reaktionen auf neue gesellschaftliche Entwicklungen oder Situationen


Dies können Projekte und Aktionen sein zum Thema: Jugendschutz, Jungenarbeit, Mädchenarbeit, Arbeit mit Aussiedlern, Behindertenarbeit, Integration, Inklusion, Partizipation, Darstellung der Jugendarbeit in der Öffentlichkeit, halb-offene Jugendarbeit, u.v.m.

 

Wichtig Kriterien dabei sind:

  • längerfristige Aktion
  • zeitliche Begrenzung des Projekts
  • schriftliche Konzeption des Projekts
  • schriftlicher Finanzierungsplan
  • Die Maßnahme soll
    neue Wege in der inhaltlichen und methodischen Weiterentwicklung der Jugendarbeit beschreiten
    oder
    neue Zielgruppen od. Aufgabengebiete für den Antragsteller erschliessen
    oder sich auf besondere gesellschaftliche Entwicklungen,  (wie z.B.: Migration, Inklusion, Jugendschutz, geschlechtsspezifische Mädchen- , Jungen-, bzw. Genderarbeit, halb offene Angebote, Umwelt, Darstellung der Jugendarbeit in der Öffentlichkeit, Beteiligung von jungen Menschen an der Gesellschaft, etc.) beziehen.


Nicht gefördert werden:

  • Projekte schon einmal vom SJR gefördert wurden
  • Projekte, die bereits anderweitig öffentlich gefördert werden
  • Projekte, die sich nicht von der jeweiligen laufenden Gruppen- und Verbandsarbeit unterscheiden


Mit soviel Zuschuss könnt ihr rechnen:

  • bis zu 50 % der Kosten für Honorare, Fahrtkosten, Mieten, Unterkunft, Verpflegung, Arbeitsmaterialien, Druckkosten, Versicherung, etc.
  • maximal jedoch in Höhe des Defizits
  • der finanzielle Rahmen wird im Vorfeld in der Vorsstanssitzung des SJR beschlossen (Förderung des Projekt in Höhe von bis zu x,xx €)
  • Die tatsächliche Höhe wird nach Abschluss der Maßnahme errechnet


Dazu müsst ihr folgendes machen:

mindesten 8 Wochen vorher Projektantrag mit Konzept und Finanierungsplan einreichen. Der Vorstand beschließt dann einen Förderhöchstbetrag

spätestens 8 Wochen nach Beendigung des Projekts Abrechnungsantrag mit Bericht, Kostenübersicht und Kopien der Rechnungen einreichen
 

Anschrift: 

Stadtjugendring Rosenheim
Rathausstraße 26
83022 Rosenheim
Telefon 08031 94138-
info@stadtjugendring.de

Jugendkulturarbeit

Du willst mit deiner Jugendgruppe oder deinem Verein mal was Neues im Bereich Jugendkultur ausprobieren und suchst nach Födermöglichkeiten, dann bist du hier an der richtigen Stelle.

Antragsberechtigt für diesen Förderweg sind alle Jugendverbände, Jugendinitiativen, Schülermittverwaltungen und sonstige Jugendgruppen aus dem Stadtgebiet Rosenheim.

Der Stadtjugendring fördert Modelle, Projekte und Aktionen der Jugendkulturarbeit, 
wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

Förderzweck:

  • Zeitlich begrenzte Aktivitäten zur inhaltlichen und methodischen Weiterentwicklung der Jugendkulturarbeit
  • Maßnahmen, die es ermöglichen neue Zielgruppen anzusprechen
  • Besondere Initiativen und Aktivitäten, die aus dem Fördertopf für Projektarbeit nicht bezuschusst werden


Dies können Initiativen und Aktionen sein, wie, z.B. Veranstaltungsreihen, Konzerte, Kunstaktionen, Kunstausstellungen, etc.


Wichtig Kriterien dabei sind:

  • zeitliche Begrenzung des Projekts
  • schriftliche Konzeption des Projekts
  • schriftlicher Kosten- und Finanzierungsplan
  • Maßnahmen für neue Zielgruppen
  • besondere Aktivitäten und Initiativen


Nicht gefördert werden:

  • Projekte und Aktivitäten, die bereits aus anderen öffentlich-rechtlichen Mitteln gefördert werden oder gefördert werden können
  • laufende Gruppen- / Verbandsarbeit
  • Besonderer Wert wird auf Überparteilichkeit und überkonfessionelles Arbeiten gelegt


Mit soviel Zuschuss könnt ihr rechnen:

  • bis zu 50 % der Kosten für Honorare, Fahrtkosten, Mieten, Unterkunft, Verpflegung, Arbeitsmaterialien, Druckkosten, Versicherung, etc.
  • maximal jedoch in Höhe des Defizits
  • der finanzielle Rahmen wird im Vorfeld in der Vorsstanssitzung des SJR beschlossen (Förderung des Projekt in Höhe von bis zu x,xx €)
  • die tatsächliche Höhe wird nach Abschluss der Maßnahme errechnet


Dazu müsst ihr folgendes machen:

mindesten 8 Wochen vorher Projektvorantrag mit Konzept und Finanierungsplan einreichen. Der Vorstand beschließt dann einen Förderhöchstbetrag

spätestens 8 Wochen nach Beendigung des Projekts Abrechnungsantrag mit Bericht, Kostenübersicht und Kopien der Rechnungen einreichen

 

Anschrift: 

Stadtjugendring Rosenheim
Rathausstraße 26
83022 Rosenheim
Telefon 08031 94138-0
Fax 08031 94138-19

Selbstverständlich könnt ihr die Unterlagen auch persönlich zu den Bürozeiten vorbei bringen.