Vollversammlung des SJR

Treffen aller Delegierten der Jugendverbände und -organisationen im SJR

  • Delegierte erhalten mindestens 4 Wochen vorher eine schriftliche persönliche Einladung
  • Anträge und Vorschläge für die Tagesordnung müssen min. 3 Wochen vorher schriftlich beim SjR eingehen
  • Gäste sind herzlich willkommen!

 

Aufgaben der Vollversammlung (VV):

  • die VV gestaltet die Grundlagen der Tätigkeit im SJR
  • legt Arbeitsplanung, Grundsätze und Schwerpunkte für die Tätigkeit des SJR fest
  • stellt allgemeine Aufträge für die Tätigkeit an den Vorstand
  • macht Stellungnahmen zu jugendpolitischen Fragen
  • wählt und entlastet den Vorstand und die Rechnungsprüfer des SJR
  • beschließt die Geschäftsordnung
  • beschließt über Aufnahmen, Auschluss und Vertretungsrechte von Jugendorganisationen im SJR
  • Nimmt den Arbeitsbericht und Jahresrechungs- sowie Rechnungsprüfungsbericht des Vorstandes entgegen
  • Entscheidet über Übername kommunaler Aufgaben und Betriebsträgerschaften u.ä.
  • Die VV wird normalerweise mindesten zwei mal im Jahr einberufen
  • Die VV ist nur beschlussfähig, wenn die Mehrheit ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
    Deshalb ist uns ein kontinuierliches Erscheinen sehr wichtig!

Protokoll VV