Was ist die Vollversammlung des Stadtjugendring?
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Bei der Vollversammlung treffen sich alle Delegierte der im Stadtjugendring Rosenheim zusammengeschlossenen Jugendverbände und -organisationen.
- Sie findet mindesten zweimal im Jahr statt.
- Die Versammlung ist öffentlich.
- Gäste sind jederzeit willkommen.
- Die VV ist nur beschlussfähig, wenn die Mehrheit ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
Deshalb ist uns ein kontinuierliches Erscheinen sehr wichtig!
Welche Aufgaben hat die Vollversammlung?
- die VV gestaltet die Grundlagen der Tätigkeit im SJR
- Sie legt Arbeitsplanung, Grundsätze und Schwerpunkte für die Tätigkeit des SJR fest
- stellt allgemeine Aufträge für die Tätigkeit an den Vorstand
- macht Stellungnahmen zu jugendpolitischen Fragen
- wählt und entlastet den Vorstand und die Rechnungsprüfer des SJR
- beschließt die Geschäftsordnung
- beschließt über Aufnahmen, Auschluss und Vertretungsrechte von Jugendorganisationen im SJR
- Nimmt den Arbeitsbericht und Jahresrechungs- sowie Rechnungsprüfungsbericht des Vorstandes entgegen
- Entscheidet über Übername kommunaler Aufgaben und Betriebsträgerschaften u.ä.
Wie setzen sich die Mitglieder der Vollversammlung mit Stimmrecht zusammen?
- Bei der VV ist ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern anzustreben.
- jeder in Rosenheim tätige Jugendverband ist mit 2 Delegierten vertreten (wenn es nur eine Gruppe gibt, dann nur mit einer delegierten Person)
- Große Dachverbände, wie BSJ, BDKJ, EJ oder DGB-J sind jeweils mit 4 Delegierten vertreten
- große Jugendverbände, wie JRK, BSSJ, BTJ, jdav, JF und DPSG sind jeweils mit 3 Delegierten vertreten
- örtliche Jugendgruppen sind jeweils mit 1 delegierten Person vertreten
- offene Jugendeinrichtungen mit 2 Sprecher:innen
- Delegierte:r werden nur
zugelassen wenn sie vorab einmalig vom eigenen Verband als Delegierte:r gemeldet wurden
Wer ist noch Teil der Vollversammlung ohne Stimmrecht?
- Gewählte Vorstandsmitglieder, die nicht stimmberechtigte Delegierte sind
- Schülersprecher:innen
- Vertreter:innen von Jugendorganisationen, die die Aufnahme im BJR beantragt haben
- Geschäftsführer:in des SJR
- Kommunale Jugendpfleger:in
- Einzelpersönlichkeiten
- Rechnungsprüfer:innen
- Gäste mit Rederecht (z.B. Vertreter:innen des Stadtrats oder von Behörden, Vertreter:innen des BJR bzw. BezJR, geladene Gäste, und zur Wahl vorgeschlagene Personen)
Wie wird die Vollversammlung einberufen?
- regulär 2 mal im Jahr (Frühjahr und Herbst)
- Mittel Textform (Email an die im SJR gemeldeten Delegierten und Gäste)
- die Delegierten können bis 3 Wochen vor der VV Anträge für die Tagesordnung stellen.
- die endgültige Tagesordnung wird 14 Tage vor der VV zusammen mit den Sitzungsunterlagen verschickt
- Außerordentliche Sitzungen müssen umgehend einberufen werden sobald dies ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder der VV, der Vorstand, der BezJR-Vorstand oder der BJR - Vorstand dies verlangen
- Die Mitgleidsverbände
Wie wird der Vorstand des Stadtjugendring gewählt?
- Vorsitzende:r (min 18 Jahre alt) und stellvertretende:r Vorsitzende:r, sowie 7 weitere Vorstandsmitglieder werden alle 2 Jahre in der VV neu gewählt
- Vorsitzende können max. 12 Jahre mit der selben Person besetzt werden.
- in den Vorstand können stimmberechtigte Mitglieder der VV und von einem Mitgliedsverband vorgeschlagene Personen, die in dem Verband Mitglied sind, gewählt werden
- Darüber hinaus können 2 Personen gewählt werden, die nicht stimmberechtigt und nicht Vertreter:innen einer Mitgliedsorganisation sind
- Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, wird in der nächsten VV für den Rest der Amtszeit nachgewählt
- Bei der Zusammensetzung des Vorstands ist ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern anzustreben
Was sind die Aufgaben des Vorstands?
- Der VS ist für die Aufgabenerledigung des SJR nach Satzung und den Beschlüssen der VV verantwortlich
- entscheidet über Anträge an die BJR-Vollversammlung
- fasst Feststellungsbeschlüsse zum Vertretungsrecht in der VV zur Weiterleitung an den BJR
- Teilt der VV die gefassten Feststellungsbeschlüsse mit
- ist verantwortlich für die Bestellung einer:s Geschäftsführer:in, der/die Haushaltsverantwortlichen und der Kassenführung
- Der/die Vorsitzende vertritt den SjR nach innen und außen und trägt die Gesamtverantwortung
- Der/ die Geschäftsführung nimmt beratend an den Vorstandssitzungen teil
- Vorstandssitzungen sind in der Regel nicht öffentlich.
Protokoll der letzten Vollversammlung
Tagesordnung der nächsten Vollversammlung