Vollversammlung des SJR

Was ist die Vollversammlung des Stadtjugendring?
  • Bei der Vollversammlung treffen sich alle Delegierte der im Stadtjugendring Rosenheim zusammengeschlossenen Jugendverbände und -organisationen.

  • Sie findet mindesten zweimal im Jahr statt.
  • Die Versammlung ist öffentlich.
  • Gäste sind jederzeit willkommen.
  • Die VV ist nur beschlussfähig, wenn die Mehrheit ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
    Deshalb ist uns ein kontinuierliches Erscheinen sehr wichtig!
Welche Aufgaben hat die Vollversammlung?
  • die VV gestaltet die Grundlagen der Tätigkeit im SJR
  • Sie legt Arbeitsplanung, Grundsätze und Schwerpunkte für die Tätigkeit des SJR fest
  • stellt allgemeine Aufträge für die Tätigkeit an den Vorstand
  • macht Stellungnahmen zu jugendpolitischen Fragen
  • wählt und entlastet den Vorstand und die Rechnungsprüfer des SJR
  • beschließt die Geschäftsordnung
  • beschließt über Aufnahmen, Auschluss und Vertretungsrechte von Jugendorganisationen im SJR
  • Nimmt den Arbeitsbericht und Jahresrechungs- sowie Rechnungsprüfungsbericht des Vorstandes entgegen
  • Entscheidet über Übername kommunaler Aufgaben und Betriebsträgerschaften u.ä.
Wie setzen sich die Mitglieder der Vollversammlung mit Stimmrecht zusammen?
  • Bei der VV ist ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern anzustreben.
  • jeder in Rosenheim tätige Jugendverband ist mit 2 Delegierten vertreten (wenn es nur eine Gruppe gibt, dann nur mit einer delegierten Person)
  • Große Dachverbände, wie BSJ, BDKJ, EJ oder DGB-J sind jeweils mit 4 Delegierten vertreten
  • große Jugendverbände, wie JRK, BSSJ, BTJ, jdav, JF und DPSG sind jeweils mit 3 Delegierten vertreten
  • örtliche Jugendgruppen sind jeweils mit 1 delegierten Person vertreten
  • offene Jugendeinrichtungen mit  2 Sprecher:innen
  • Delegierte:r werden nur
    zugelassen wenn sie vorab einmalig vom eigenen Verband als Delegierte:r gemeldet wurden
Wer ist noch Teil der Vollversammlung ohne Stimmrecht?
  • Gewählte Vorstandsmitglieder, die nicht stimmberechtigte Delegierte sind
  • Schülersprecher:innen
  • Vertreter:innen von Jugendorganisationen, die die Aufnahme im BJR beantragt haben
  • Geschäftsführer:in des SJR
  • Kommunale Jugendpfleger:in
  • Einzelpersönlichkeiten
  • Rechnungsprüfer:innen
  • Gäste mit Rederecht (z.B. Vertreter:innen des Stadtrats oder von Behörden, Vertreter:innen des BJR bzw. BezJR, geladene Gäste, und zur Wahl vorgeschlagene Personen)
Wie wird die Vollversammlung einberufen?
  • regulär 2 mal im Jahr (Frühjahr und Herbst)
  • Mittel Textform (Email an die im SJR gemeldeten Delegierten und Gäste)
  • die Delegierten können bis 3 Wochen vor der VV Anträge für die Tagesordnung stellen.
  • die endgültige  Tagesordnung wird 14 Tage vor der VV zusammen mit den Sitzungsunterlagen verschickt
  • Außerordentliche Sitzungen müssen umgehend einberufen werden sobald dies ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder der VV, der Vorstand, der BezJR-Vorstand oder der BJR - Vorstand dies verlangen
  • Die Mitgleidsverbände
Wie wird der Vorstand des Stadtjugendring gewählt?
  • Vorsitzende:r (min 18 Jahre alt) und stellvertretende:r Vorsitzende:r, sowie 7 weitere Vorstandsmitglieder werden alle 2 Jahre in der VV neu gewählt
  • Vorsitzende können max. 12 Jahre mit der selben Person besetzt werden.
  • in den Vorstand können stimmberechtigte Mitglieder der VV und von einem Mitgliedsverband vorgeschlagene Personen, die in dem Verband Mitglied sind, gewählt werden
  • Darüber hinaus können 2 Personen gewählt werden, die nicht stimmberechtigt und nicht Vertreter:innen einer Mitgliedsorganisation sind
  • Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, wird in der nächsten VV für den Rest der Amtszeit nachgewählt
  • Bei der Zusammensetzung des Vorstands ist ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern anzustreben
Was sind die Aufgaben des Vorstands?
  • Der VS ist für die Aufgabenerledigung des SJR nach Satzung und den Beschlüssen der VV verantwortlich
  • entscheidet über Anträge an die BJR-Vollversammlung
  • fasst Feststellungsbeschlüsse zum Vertretungsrecht in der VV zur Weiterleitung an den BJR
  • Teilt der VV die gefassten Feststellungsbeschlüsse mit
  • ist verantwortlich für die Bestellung einer:s Geschäftsführer:in, der/die Haushaltsverantwortlichen und der Kassenführung
  • Der/die Vorsitzende vertritt den SjR  nach innen und außen und trägt die Gesamtverantwortung
  • Der/ die Geschäftsführung nimmt beratend an den Vorstandssitzungen teil
  • Vorstandssitzungen sind in der Regel nicht öffentlich.

 

 

Download Unterlagen

Protokoll der letzten Vollversammlung

Delegiertenverzeichnis

Tagesordnung der nächsten Vollversammlung

Jahresrechung in Eckwerten

Haushalt in Eckwerten

Prüfberichte Revision

Wahlprotokoll Vorstand 2024

Link zum Befragungsbogen VV