Vollversammlung des SJR

Treffen aller Delegierten der Jugendverbände und -organisationen im SJR

  • Delegierte erhalten mindestens 4 Wochen vorher eine schriftliche persönliche Einladung
  • Anträge und Vorschläge für die Tagesordnung müssen min. 3 Wochen vorher schriftlich beim SjR eingehen
  • Gäste sind herzlich willkommen!

 

Aufgaben der Vollversammlung (VV):

  • die VV gestaltet die Grundlagen der Tätigkeit im SJR
  • legt Arbeitsplanung, Grundsätze und Schwerpunkte für die Tätigkeit des SJR fest
  • stellt allgemeine Aufträge für die Tätigkeit an den Vorstand
  • macht Stellungnahmen zu jugendpolitischen Fragen
  • wählt und entlastet den Vorstand und die Rechnungsprüfer des SJR
  • beschließt die Geschäftsordnung
  • beschließt über Aufnahmen, Auschluss und Vertretungsrechte von Jugendorganisationen im SJR
  • Nimmt den Arbeitsbericht und Jahresrechungs- sowie Rechnungsprüfungsbericht des Vorstandes entgegen
  • Entscheidet über Übername kommunaler Aufgaben und Betriebsträgerschaften u.ä.
  • Die VV wird normalerweise mindesten zwei mal im Jahr einberufen
  • Die VV ist nur beschlussfähig, wenn die Mehrheit ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
    Deshalb ist uns ein kontinuierliches Erscheinen sehr wichtig!

 

Download Unterlagen

Protokoll der letzten Vollversammlung

Delegiertenverzeichnis

Tagesordnung der nächsten Vollversammlung

Beschlussvorlagen

Jahresrechung in Eckwerten

Haushalt in Eckwerten

Rechnungsprüfungsbericht

Feststellung Ergebnis

Kassenmäßiger Abschluss

Anträge