Die Informationen und Links werden fortlaufend ergänzt. Sollten Sie einen Tip haben, der hier noch nicht zu finden ist, schicken Sie uns eine Mail an rosenheimhilft@stadtjugendring.de
Wer keine private Unterkunft hat muss sich bei der Regierung in der Maria-Probst-Str. 14, München persönlich registrieren und bekommt dann eine Unterkunft zugewiesen.
Bei der Entscheidung sollten einige Faktoren berücksichtigt werden. Bitte sehen Sie sich diesen Leitfaden an.
Das Ankunftszentrum München ist die zentrale Anlaufstelle für ukrainische Flüchtlinge, die nicht privat bei Verwandten oder Bekannten unterkommen können.
Adresse: Maria-Probst-Straße 14, 80939 München
Für ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Reisepass ist ein Aufenthalt in Deutschland für 90 Tage visumsfrei möglich. Ukrainische Kriegsflüchtlinge brauchen rückwirkend ab dem 24.02.2022 bis zum 23.05.2022 keinen Aufenthaltstitel.
Ein Asylantrag ist nicht erforderlich, da auf Beschluss der Europäischen Union die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine unbürokratisch nach § 24 Aufenthaltsgesetz erfolgt. Ein Asylverfahren muss somit nicht durchlaufen werden.
Geflüchtete ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige, die einen dauerhaften Aufenthaltstitel in der Ukraine besitzen und bis zum 24.02.2022 in der Ukraine gelebt haben, können einen Aufenthaltstitel beantragen.
Der Aufenthaltstitel wird regelmäßig für die Dauer von einem Jahr erteilt und gilt auch für Familienangehörige. Sobald die Aufenthaltserlaubnis erteilt ist, ist eine regelmäßige Erwerbstätigkeit gestattet.
Vor der Beantragung eines Aufenthaltstitels muss die Anmeldung der aktuellen Wohnadresse beim Bürgeramt der Stadt Rosenheim erfolgen. Wenn Sie also eine private Unterkunft in der Stadt Rosenheim bezogen haben oder Ihnen vom Sozialamt eine Wohnung zugewiesen wurde, dann melden Sie sich bitte im Bürgeramt der Stadt Rosenheim an. Unter 08031/3651361 können Sie einen Termin vereinbaren.
UkrainerInnen, die bereits in Rosenheim eine Unterkunft gefunden haben, können ihre Personendaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle Wohnadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Ausweiskopie) an ukrainehilfe@rosenheim.de senden. Weitere Informationen zur Registrierung werden anschließend gegeben.
Zusätzlich sollten sich ukrainische Flüchtlinge beim Bürgeramt und Ausländeramt anmelden.
Bürgeramt
Tel.: 08031/365-1361
E-Mail: buergeramt@rosenheim.de
Ausländeramt
Tel.: 08031/365-1381
E-Mail: auslaenderamt@rosenheim.de
Für die Anmeldung der aktuellen Wohnadresse ist das Bürgeramt zuständig.
Tel.: 08031/365-1361
E-Mail: buergeramt@rosenheim.de
Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist das Ausländeramt zuständig.
Den Antrag finden Sie online unter Stadt Rosenheim: Formulare Aufenthaltstitel. Wenn Sie beim Bürgeramt zur Anmeldung sind, bekommen Sie den Antrag i. d. R. anschließend ausgehändigt.
Tel.: 08031/365-1381
E-Mail: auslaenderamt@rosenheim.de
Antragsformular Aufenthaltserlaubnis
Für die Leistungen ist das Sozialamt zuständig.
Tel.: 08031/365-1461
E-Mail: team-asylblg@rosenheim.de
Wenn Sie Wohnraum kostenlos zur Verfügung stellen, kann Ihnen eine Nebenkostenpauschale gezahlt werden.
Informationen dazu finden Sie auf dieser Website des Landratsamts und auf dieser Seite des Jobcenter Rosenheim.