Kinder, Jugendliche und Familie

Die Informationen und Links werden fortlaufend ergänzt. Sollten Sie einen Tip haben, der hier noch nicht zu finden ist, schicken Sie uns eine Mail an rosenheimhilft@stadtjugendring.de

Wo finde ich einen Elternwegweiser mit den wichtigsten Kontakten für ukrainische Familien

Sie finden den Rosenheimer Elternwegweiser hier auf deutsch und hier auf ukrainisch.

Wo finde ich konkrete Unterstützung für Jugendliche?

Bitte melde dich beim Jugend Migrations Dienst Rosenheim, wenn du 12 - 17 Jahre alt bist und Unterstützung suchst - das ist die Website.

Und du kannst anrufen: Tel: 08031 353 110

Oder in die Sprechstunde kommen (Mitttwochs 14:00 - 15:30 Uhr, Kufsteinerstraße 27 in Rosenheim).

Sind Kinder aus der Ukraine in Deutschland schulpflichtig?

Alle Kinder ab sechs oder sieben Jahren gelten in Deutschland als schulpflichtig und müssen in die Schule gehen. Die Details zur Schulpflicht und Zugangsmöglichkeiten zum Bildungssystem für geflüchtete Kinder und Jugendliche sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In den meisten Ländern sollen zusätzliche Klassen eingerichtet werden, die je nach Bundesland Willkommens-, Vorbereitungs-, Intensiv- oder Deutschklassen heißen.
(Quelle: Informationen des Bundesbildungsministerium)

In Bayern sind Kinder spätestens nach 3 Monaten Aufenthalt schulpflichtig. Die Schulpflicht kann in Bayern außerdem schon vor Ablauf der Drei-Monats-Frist bei Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts oder der Aufnahme eines Berufsausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses im Freistaat einsetzen (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 BayEUG). In beiden Fällen sind die Anmeldung und Aufnahme an einer bestimmten Schule grundsätzlich möglich. (Quelle: Rahmenkonzept: Geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine im bayerischen Schulsystem)

In Bayern werden für Kinder und Jugendliche, die dem Unterricht wegen mangelnder Kenntnis der deutschen Sprache nicht folgen können – unabhängig vom Einsetzen der Schulpflicht – schulartunabhängige Pädagogische Willkommensgruppen als besondere Unterrichtsgruppen eingerichtet. Daneben ist auch eine Beschulung in konzeptionell bereits bestehenden besonderen Klassen oder Unterrichtsgruppen – z. B. Deutschklassen – möglich. Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht aufgrund hinreichender deutscher Sprachkenntnisse folgen und bei Wahlschulen ggf. auch notwendige Aufnahmeprüfungen sofort absolvieren können, können als Regelschüler*innen aufgenommen und beschult werden. Auch an Wirtschafts-, Berufsfach- und Fachoberschulen und den weiteren beruflichen Schulen können Pädagogische Willkommensgruppen eingerichtet werden. Eine automatische Zuweisung von Jugendlichen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, an die Berufsschule erfolgt nicht. Jugendliche, die zeitnah eine Berufsausbildung anstreben und das 15. Lebensjahr vollendet haben, sollen jedoch bevorzugt in das Modell der Berufsintegration der Berufsschulen aufgenommen werden.

Welche schulischen Angebote gibt es für aus der ukraine geflohenen Kinder und Jugendliche?

Informationen das bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus finden Sie HIER

Weitere Informationen in diesem Infoblatt. 

 

Wer bietet Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien in unterschiedlichen Lebenslagen an?

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Das Jugendamt hilft in vielen unterschiedlichen Lebenslagen.
Die Aufgaben des Jugendamtes sind vielfältig:

Adoption
Beurkundung (zum Beispiel Vaterschaftsanerkennung)
Eingliederungshilfen
Erziehungsthemen
Ferienbetreuung
Gesetzlicher Jugendschutz
Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer
Jugendgerichtshilfe
Kindertagesstättenbeitragsübernahme
Pflegekinderdienst
Schutz von Kindern und Jugendlichen
a) Koordiniernder Kinderschutz (KoKi)
b) Kindeswohlgefährdungen
Trennung und Scheidung
Unterhalt - Beistandschaft - Unterhaltsvorschuss
Vormundschaft

Mehr Informationen finden Sie hier.

Kontakt:
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Reichenbachstraße 8, Rosenheim
08031/3651495
jugendamt@rosenheim.de

Gibt es ein Hilfetelefon für Schwangere auf Ukrainisch?

Für schwangere Frauen hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Hilfetelefon eingerichtet:

0800 - 40 40 020

Weitere Informationen finden Sie auf der Website und hier auf Ukrainisch.