Jugendkulturarbeit
(siehe unten)
Projektarbeit
Du hast im Bereich Jugendarbeit eine neue Idee oder möchtest mal mit deiner Jugendgemeinschaft was machen, was für euch ganz was Neues ist und bist auf der Suche, wie sowas finanziell untersützt werden kann, dann bist hier genau richtig.
Der Stadtjugendring fördert Projektarbeit seiner Mitglieder,
wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
Förderzweck:
- Neue Wege in der Jugendarbeit erschließen
- Aktionen, die über herkömmliche Formen und Inhalte hinaus gehen
- Reaktionen auf neue gesellschaftliche Entwicklungen oder Situationen
Dies können Projekte und Aktionen sein zum Thema:
- Jugendschutz, Jungenarbeit, Mädchenarbeit, Arbeit mit Aussiedlern, Behindertenarbeit,
Integration, Partizipation, Darstellung der Jugendarbeit in der Öffentlichkeit, halb-offene
Jugendarbeit, u.v.m.
- längerfristige Aktion
- zeitliche Begrenzung des Projekts
- schriftliche Konzeption des Projekts
- schriftlicher Finanzierungsplan
- Maßnahmen für neue Zielgruppen
- besondere Aktivitäten und Initiativen
Nicht gefördert werden:
- Jugendkulturmaßnahmen (hierfür gibt es einen eigenen Förderweg)
Mit soviel Zuschuss könnt ihr rechnen:
- bis zu 50 % der Kosten für
- Honorare, Fahrtkosten, Mieten, Unterkunft, Verpflegung, Arbeitsmaterialien, Druckkosten,
Versicherung, etc.
- maximal jedoch in Höhe des Defizits
- der finanzielle Rahmen wird im Vorfeld in der Vorsstanssitzung des SJR beschlossen
(Förderung des Projekt in Höhe von bis zu x,xx €)
- Die tatsächliche Höhe wird nach Abschluss der Maßnahme errechnet.
Dazu müsst ihr folgendes machen:
- mindesten 8 Wochen vorher
- Konzept des Projekts einreichen
- Finanzierungsplan mit anfügen
Anschrift:
Stadtjugendring Rosenheim, Rathausstr, 24, 83022 Rosenheim, Tel. 08031-94138-0, Fax 08031-94138-19
Selbstverständlich könnt ihr die Sachen auch persönlich zu den Bürozeiten vorbei bringen.
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Du willst mit deiner Jugendgruppe oder deinem Verein mal was Neue im Bereich Jugendkultur ausprobieren und suchst nach Födermöglichkeiten, dann bist du hier an der richtigen Stelle.
Antragsberechtigt für diesen Förderweg sind alle Jugendverbände, Jugendinitiativen, Schülermittverwaltungen und sonstige Jugendgruppen aus dem Stadtgebiet Rosenheim.
Der Stadtjugendring fördert Modelle, Projekte und Aktionen der Jugendkulturarbeit,
wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
Förderzweck:
- Zeitlich begrenzte Aktivitäten zur inhaltlichen und methodischen Weiterentwicklung
der Jugendkulturarbeit
- Maßnahmen, die es ermöglichen neue Zielgruppen anzusprechen
- Besondere initiativen und Aktivitäten, die aus dem Fördertof für Projektarbeit
nicht bezuschusst werden
Dies können Initiativen und Aktionen sein, wie, z.B.:
- Veranstaltungsreichen,
- Konzerte,
- Kunstaktionen,
- Kunstausstellungen, etc.
- zeitliche Begrenzung des Projekts
- schriftliche Konzeption des Projekts
- schriftlicher Kosten- und Finanzierungsplan
- Maßnahmen für neue Zielgruppen
- besondere Aktivitäten und Initiativen
Nicht gefördert werden:
- Projekte und Aktivitäten, die bereits aus anderen öffentlich-rechtlichen Mitteln
gefördert werden oder gefördert werden können
- laufende Gruppen- / Verbandsarbeit
- Besonderer Wert wird auf Überparteilichkeit und überkonfessionelles Arbeiten gelegt.
Mit soviel Zuschuss könnt ihr rechnen:
- bis zu 50 % der Kosten für
- Honorare, Fahrtkosten, Mieten, Unterkunft, Verpflegung, Arbeitsmaterialien, Druckkosten,
Versicherung, etc.
- maximal jedoch in Höhe des Defizits
- der finanzielle Rahmen wird im Vorfeld in der Vorsstanssitzung des SJR beschlossen
(Förderung des Projekt in Höhe von bis zu x,xx €)
- Die tatsächliche Höhe wird nach Abschluss der Maßnahme errechnet.
Dazu müsst ihr folgendes machen:
- mindesten 8 Wochen vorher
- Konzept des Projekts einreichen
- Finanzierungsplan mit anfügen
Anschrift:
Stadtjugendring Rosenheim, Rathausstr, 24, 83022 Rosenheim, Tel. 08031-94138-0, Fax 08031-94138-19
Selbstverständlich könnt ihr die Sachen auch persönlich zu den Bürozeiten vorbei bringen.


