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Förderung von Geräten / Materialien

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Um vernünftig im Sinne der Jugendarbeit agieren zu können braucht ihr verschiedenste Materialen , Geräte, bücher etc. und sucht hier nach finanzieller Untersützung, dann seid ihr hier richtig.


Der Stadtjugendring fördert die Anschaffung bzw. den Entleih von Materialien und Geräten für die Jugendarbeit seiner Mitglieder, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

Förderzweck:

- Den Jugendlichen und Gruppenleitern sollen geeignete Materialien und Hilfmittel für die
   pädagogischen Aufgaben in der  Jugendarbeit zur Verfügung sehen.
-  Dabei soll auf eine umweltverträgliche Herstellung der Produkte, 
- sachgemäßen Gebrauch und
- sachgemäße Entsorgung geachtet werden

Dies können Produkte und Matereialien sein, wie z. B.:

- Fachliteratur für die Jugendarbeit (Spielebücher, Liederbücher, etc.)
- Bastelwerkzeug (Scheren, Zangen, etc.)
- Kleinsportgeräte ( Bälle, Sportnetze, Tischtennisplatte, etc.)
- Technische Geräte (CD/ MP3 Player, Beamer, Laptop, etc.)
- Spielmaterialien ( Brettspiele,  Rollenspielkarten etc.)
- Musikinstrumente für die Gruppenarbeit (Gitarren, Trommeln, etc.)
- Gruppenzelte (bis zu 800,- € pro Stück)
- Lagerzubehör
- Leihgebühren für oben genannt Dinge, soweit sie nicht vom SJR entliehen werden konnten.


Wichtig Kriterien dabei sind:

- Nutzung außschließlich zum Zweck der Jugendarbeit
- Übergang in den Besitz der Jugendgruppe bzw. Jugendabteilung
- Rückzahlung des Zuschusses, falls Anschaffung innerhalb der ersten 5 Jahre anderen
   Zwecken außer der Jugendarbeti zugeführt werden.

Nicht gefördert werden:

- Geräte / Materialien zur kommerziellen Nutzung
- Verbrauchsgegenstände (z.B.: Farben, Kleber, Papier, Sitfte, etc.)
- Geräte, die aus anderen Mittel bereits bezuschusst wurden
- Arbeits- und Hilfsmittel für den persönlichen Gebrauch
- Arbeitsmittel unter einem Wert von 5,-€ pro Einzelstück

- Anschaffungen die überwiegend dem Verbandszweck dienen
( Als Beispiel: Die Fußballjugend, könnte eine Zuschuss für eine Kletterausrüstung bekommen, aber nicht für Fußbälle oder Netze, während die Alpenvereinsjugend eine Zuschuss für Fußball erhalten würde, aber nicht für eine Kletterausrüstung)

Mit soviel Zuschuss könnt ihr rechnen:

- bis zu 30 % der Anschaffungskosten bzw. Leihgebühren
- jährliche Höchstgrenze beträgt 1200,- € pro Antragssteller.

Dazu müsst ihr folgendes machen:

- Sammelantrag einmal jährlich beim SJR einreichen
-  Beschreibung hinzufügen
-  Kopien der Rechnungen beilegen
- Stichtag ist jeweils der 31.10.
  (später eingehende Anträge werden im nächsten Jahr ausbezahlt)

Anschrift:
Stadtjugendring Rosenheim, Rathausstr, 24, 83022 Rosenheim, Tel. 08031-94138-0, Fax 08031-94138-19
Selbstverständlich könnt ihr die Sachen auch persönlich zu den Bürozeiten vorbei bringen.